Hausordnung
„Und helft einander in Frömmigkeit und Gottesfurcht.“ (Sure al-Māʾida, 2)
Liebe Brüder, liebe Schwestern, liebe Gäste,
diese Hausordnung dient der Organisation unseres Miteinanders in den Vereinsgebäuden. Sie soll dazu beitragen, dass wir uns alle in Ruhe und Sicherheit aufhalten können. Bitte helft mit, die Regeln einzuhalten.
1. Die Moschee ist ein Ort der Andacht. Bitte wahrt ihre Würde, vermeidet lautes Sprechen und jede Störung der Betenden. Achtet auf Sauberkeit und den Erhalt der Einrichtung.
2. Sauberkeit ist unser Grundsatz. Bitte haltet alle Bereiche – Moschee, Säle, Hof und Sanitäranlagen – sauber. Essen und Trinken in den Gebetsräumen ist nicht erlaubt.
3. Alle Aktivitäten im Gebäude bedürfen der Zustimmung des Vereins.
4. Handel und Verkauf sind in und an Gebetsräumen untersagt.
5. Spenden dürfen ausschließlich für die Moschee und Vereinsaktivitäten gesammelt und verwendet werden.
6. Verteilung von Aushängen oder Materialien ist nur mit Genehmigung des Vereins gestattet.
7. Übernachtungen im Gebäude sind nicht erlaubt, außer im Rahmen von Vereinsaktivitäten mit ausdrücklicher Erlaubnis.
8. Geht sparsam mit Strom, Wasser und Heizung um.
9. Kinder stehen unter der Verantwortung ihrer Eltern, sofern sie nicht an einer Vereinsaktivität teilnehmen. Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder erleiden oder verursachen.
10. Rauchen ist in allen Gebäuden und dem Gelände verboten.
11. Parkplätze sind gemäß dem behördlich genehmigten Plan zu nutzen. Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem Gelände. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen.
12. Notausgänge und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
13. Geräte und Materialien des Vereins sind Vereinsbesitz und dürfen nicht ohne Erlaubnis aus dem Gebäude genommen werden.
14. Streit, Unruhe oder Verstöße gegen die islamische Etikette und die Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich.
15. Essen, Trinken und Schlafen in der Moschee sind untersagt.
16. Öffnung und Schließung der Moschee richten sich nach den Gebetszeiten oder Vereinsaktivitäten.
17. Das Abstellen von Gegenständen, Geräten oder Fahrzeugen im Gebäude oder auf dem Gelände ist nicht erlaubt.
18. Das Gebäude wird rund um die Uhr (24 h) per Kamera und Alarmanlage überwacht.
19. Während der Freitagspredigt ist jedes Gespräch untersagt.
20. Handys sind im Gebäude auf lautlos zu stellen.
21. Gebetsruf (Adhan) und Gebetsbeginn erfolgen ausschließlich mit Zustimmung des Imams.
22. Da nur wenige Parkplätze vorhanden sind, bitten wir die Besucher, möglichst öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV) zu nutzen oder zu Fuß zur Moschee zu kommen. Das Gehen zur Moschee wird im Islam besonders belohnt – jeder Schritt gilt als gute Tat.